Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung stellt eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung dar.

Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind.

Obwohl die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Steuern weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist entsteht eine existenzbedrohende Situation. Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen und von einer Betriebsschließung betroffen sein könnten, sollten darauf unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Die Betriebsschließungsversicherung soll ihren finanziellen Schaden aufgrund der Schließung nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Betrieb auffangen.

 

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