Elektrische Pedalkraft - so versichern Sie E-Bike und Co

Elektrisch unterstütztes Radfahren erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch mit der Zahl der Räder steigen auch die Unfallhäufigkeit und die Diebstahlrate der teuren Räder. Als Besitzer eines E-Bikes sollten Sie also auf die richtige Versicherung des guten Stücks achten.

Bei der Versicherung ist entscheidend, um welchen Typ E-Bike es sich genau handelt. Häufig werden die Begriffe E-Bike und Pedelec synonym verwendet, was irreführend ist.

Nach Angaben des ADFC fallen mindestens drei Kategorien von Elektrorädern darunter. Bei der Abgrenzung sind Maximalgeschwindigkeit und Funktionsweise des Motors entscheidend.

Pedelec

Die Abkürzung steht für `Pedal Electric Cycle` und in diese Kategorie fallen die meisten Elektrofahrräder. Damit sind mit Motorunterstützung Geschwindigkeiten von max. 25 km/h möglich. Das Gefährt kann zwar auch schneller sein, das muss der Fahrer dann aber aus eigener Kraft erreichen. Hier gibt es keine Helm- oder Führerscheinpflicht. Das Pedelec gilt als Fahrrad. Auch eine spezielle E-Bike Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

S-Pedelec

Das schnellere Pedelec gilt als Kleinkraftrad. Die Motorunterstützung reicht bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Wer ein S-Pedelec fahren möchte, braucht einen Mofa-Führerschein. Dementsprechend ist wie bei einem Mofa oder einem Roller auch ein Kfz-Haftpflichtschutz bzw. eine Rollerversicherung vorgeschrieben, und das S-Pedelec bekommt ein Kennzeichen.

E-Bike

Ein E-Bike im engeren Sinn fährt auch dann, wenn der Fahrer gar nicht selbst tritt- das ist der große Unterschied zum Pedelec. Abhängig von der Maximalgeschwindigkeit werden E-Bikes in verschiedene Stufen eingeteilt. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Auch hier ist eine Kfz-Haftpflicht in Form eines Versicherungskennzeichens erforderlich.

Umgangssprachlich wird E-Bike allerdings oft als Oberbegriff verwendet, der auch Pedelecs einschließt. Sie sollten sich daher besser schon vor der Anschaffung eines E-Bikes informieren, ob Sie das Fahrzeug überhaupt fahren dürfen.

Da sich die elektrisch unterstützten Räder allein schon bei der Höchstgeschwindigkeit oder Helmpflicht unterscheiden, gelten auch verschiedene Versicherungstarife.

Bei der Wahl der richtigen Versicherung beraten wir Sie gern. Denn hier geht es nicht nur darum, dass Sie im Falle eines Unfalls selbst geschützt sind. Falls Sie jemanden schädigen, können ohne den richtigen Versicherungsschutz hohe Folgekosten auf Sie zukommen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier