Geschäftsinhaltsversicherung

Man spricht auch von der Betriebsinhalts- / Inventar- / Waren- oder Geschäftsversicherung.

Die Inhaltsversicherung ist eine Bezeichnung für die Versicherung beweglicher Sachen eines Unternehmens, die sich in einem versicherten Gebäude befinden.

Mit der Geschäftsinhaltsversicherung wird die Betriebseinrichtung, die Waren, das Inventar sowie die Vorräte, genauer die technischen und kaufmännischen Einrichtungsgegenstände gegen Schäden und Verluste versichert.

Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren wie

  • Feuer, Blitzschlag und Überspannungsschäden
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser, Rohrbruch
  • Sturm / Hagel
  • Elementare Risiken Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen

entstanden sind.

Der versicherte Wert der betrieblichen Einrichtung ist der Neuwert. Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Gegenstände gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.

Zudem empfiehlt es sich die Geschäftsinhaltsversicherung bei Abschluss unbedingt mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu kombinieren.

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