Glasversicherung

Ein Unternehmensgebäude mit Glasfassade oder großen Glaselementen sieht einerseits repräsentativ aus, andererseits ist aber die Gefahr eines Glasschadens besonders hoch. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn solch eine Fassade Schaden nimmt?

Eine Glasversicherung deckt bei Glasbruch an einer Gebäudeverglasung Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern und Brüstungen ab.

Zum erweiterten Leistungsspektrum gehören Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

Zudem übernimmt eine Glasbruchversicherung nicht nur die Kosten für das zu Bruch gegangene Material, sondern zusätzlich auch Entschädigungskosten/Folgekosten für eine Notverglasung, Entsorgung, Lieferung und Montage.

Der Umfang dieser Zusatzleistungen variiert je nach Versicherungsgesellschaft.

Bei der Glasversicherung lohnt sich deshalb ein gründlicher Vergleich. Denn es gibt sowohl preisliche Differenzen als auch deutliche Unterschiede im Leistungsumfang.